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Studium und Referendariat

PKV oder GKV im Referendariat? Pauschale Beihilfe einfach erklärt

Stand: · Redaktion Pultwissen · Rechtslage geprüft am 26.10.2026

Mit dem Referendariat wirst du Beamtin oder Beamter auf Widerruf und musst dich um deine Krankenversicherung selbst kümmern. Wie viel die gesetzliche Krankenversicherung dich kostet, hängt stark davon ab, ob dein Land einen Zuschuss zum Beitrag zahlt, die sogenannte pauschale Beihilfe.

Auf einen Blick

  • Beihilfe: Dein Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten, als Beamtin oder Beamter in der Regel 50 %. Den Rest sicherst du privat ab.
  • Pauschale Beihilfe: Statt Beihilfe zu den Kosten zahlt das Land die Hälfte deines Krankenversicherungsbeitrags, auch in der GKV. Das gibt es Stand Oktober 2026 in 10 Ländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt (nur GKV) und Thüringen. Schleswig-Holstein zahlt einen GKV-Zuschuss unter engen Voraussetzungen.
  • Ohne Zuschuss zahlst du in der GKV den vollen Beitrag allein.
  • Die Entscheidung ist meist unwiderruflich. Nach dem Referendariat darfst du in den meisten Ländern aber neu wählen.
  • Mit Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion der PKV: Aufnahme ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %.

Worum geht es?

Mit dem Referendariat wirst du Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Damit bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert wie als Angestellte oder Studierende. Stattdessen beteiligt sich dein Land über die Beihilfe an deinen Krankheitskosten, und du musst dich um den Rest selbst kümmern. Du entscheidest dich also zwischen privater Krankenversicherung mit Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung. Diese Entscheidung kann dich über das Referendariat hinaus begleiten.

Wie bin ich im Referendariat krankenversichert?

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, also nicht mehr pflichtversichert. Du hast zwei Wege:

  1. Private Krankenversicherung mit Beihilfe: Die Beihilfe deines Landes zahlt einen festen Prozentsatz deiner Krankheitskosten. Den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Tarif ab.
  2. Gesetzliche Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied: Das geht, wenn du vorher lange genug gesetzlich versichert warst, etwa die letzten 12 Monate am Stück. Den Beitritt musst du innerhalb von 3 Monaten bei deiner Krankenkasse anzeigen. Ohne Zuschuss deines Landes trägst du den Beitrag allein.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Bei der pauschalen Beihilfe zahlt dein Land nicht zu einzelnen Arztrechnungen dazu, sondern übernimmt die Hälfte deines Krankenversicherungsbeitrags. Bei privat Versicherten ist der Zuschuss höchstens die Hälfte des Beitrags im Basistarif. In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es den Zuschuss nur zur GKV.

  • Du musst sie schriftlich beantragen. Sie gilt ab Antrag, oft ab dem Folgemonat, und nicht rückwirkend. In manchen Ländern gibt es eine Antragsfrist.
  • Mit dem Antrag verzichtest du auf die normale Beihilfe. Das ist meist unwiderruflich. Ausnahmen: Sachsen-Anhalt (widerruflich) und Schleswig-Holstein (einmaliger Rückwechsel möglich).
  • Pflegeversicherungsbeiträge sind in keinem Land enthalten. Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit bleibt dir erhalten.

In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe?

LandZuschuss zum BeitragseitRechtsgrundlageGut zu wissen fürs Referendariat
Baden-Württembergja01.01.2023§ 78a LBG BWAnwärter ausdrücklich berechtigt. Antrag innerhalb von 5 Monaten (Ausschlussfrist). Bei Übernahme beginnt eine neue Frist.
Bayernnein–––
Berlinja2020 (rückwirkend ab 01.01.2020)§ 76 Abs. 5 LBG BerlinNach dem Ref neu wählen möglich. Neuen Antrag rechtzeitig vor Ende des Referendariats stellen.
Brandenburgja01.01.2020§ 62 Abs. 6 LBG BrandenburgWahl im Ref endet mit dem neuen Beamtenverhältnis. Danach neu entscheiden.
Bremenja01.01.2020, für Anwärter seit 01.06.2019§ 80 Abs. 4 und 5 BremBGBei Übernahme auf Probe neu entscheiden. Ohne neuen Antrag gilt die normale Beihilfe.
Hamburgja01.08.2018§ 80 Abs. 10 HmbBGErstes Land mit diesem Modell. Nach dem Ref neu wählen möglich.
Hessennein––Eigene Sonderregel für freiwillig GKV-Versicherte (§ 5 Abs. 5 HBeihVO), keine pauschale Beihilfe.
Mecklenburg-Vorpommernja01.05.2026§ 80a LBG M-VBei GKV nur auf den Beitragsanteil aus der Besoldung. Ob die Wahl aus dem Ref weitergilt: bei der Beihilfestelle klären.
Niedersachsenjawählbar seit 01.02.2024§ 80a NBGAntrag innerhalb von 1 Jahr (Ausschlussfrist). Bei Übernahme beginnt die Frist neu, du kannst neu wählen.
Nordrhein-Westfalennein–––
Rheinland-Pfalznein–––
Saarlandnein–––
Sachsenja01.01.2024§ 80a SächsBGBei GKV nur auf den Beitragsanteil aus der Besoldung. Nach dem Ref im neuen Beamtenverhältnis neu entscheiden.
Sachsen-Anhaltja, nur GKV01.01.2026§ 3d BesVersEG LSAWiderruflich mit 3 Monaten Frist. Anträge bis 31.12.2026 wirken auf den 01.01.2026 zurück.
Schleswig-Holsteineingeschränkt, nur GKV01.01.2024§ 80a LBG SHNur mit Nachweis, dass die GKV günstiger ist als der PKV-Basistarif (Ausnahmen z. B. für Länderwechsler).
Thüringenja01.01.2020§ 72 Abs. 6 ThürBGWahl im Ref verliert mit der Übernahme auf Probe ihre Wirkung. Danach neu entscheiden.

PKV oder GKV: Worauf kommt es an?

Pultwissen gibt keine Empfehlung für den Einzelfall. Diese Punkte entscheiden in der Praxis:

  • Dein Bundesland: Ohne Zuschuss ist die GKV für Beamte meist deutlich teurer, weil du den vollen Beitrag zahlst.
  • Familie: In der GKV können Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. In der PKV hat jede Person einen eigenen Beitrag. Für Kinder gilt dafür meist ein höherer Beihilfesatz.
  • Gesundheit: In der PKV zählen Gesundheitsfragen. Mit Vorerkrankungen kann die Öffnungsaktion helfen.
  • Wechsel des Bundeslands: Ziehst du später in ein Land ohne Zuschuss, gelten dort dessen Regeln.
  • Langfristigkeit: Die Entscheidung nach dem Referendariat begleitet dich oft ein Berufsleben lang, bis in den Ruhestand.

Was ist die Öffnungsaktion der PKV?

Viele private Krankenversicherer haben sich verpflichtet, Beamtinnen und Beamte trotz Vorerkrankungen oder Behinderung aufzunehmen. Seit 2019 gilt das auch für Beamte auf Widerruf, also auch im Referendariat.

  • Keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse
  • Risikozuschlag höchstens 30 % des Beitrags (laut Merkblatt des PKV-Verbands)
  • Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses. Wer im Referendariat gesetzlich versichert war, hat bei der Übernahme auf Probe erneut sechs Monate.
  • Nicht alle Versicherer machen mit

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Häufige Fragen

Muss ich mich im Referendariat privat versichern?

Nein. Du kannst freiwillig gesetzlich versichert bleiben, wenn du vorher lange genug gesetzlich versichert warst. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, ob dein Land einen Zuschuss zahlt.

Welche Bundesländer zahlen die pauschale Beihilfe?

Stand Oktober 2026: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt (nur GKV) und Thüringen. Schleswig-Holstein unter engen Voraussetzungen.

Ist meine Entscheidung im Referendariat endgültig?

Meist nicht. In den meisten Ländern mit pauschaler Beihilfe kannst du bei der Übernahme auf Probe neu wählen, etwa in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Die Entscheidung danach ist dann in der Regel unwiderruflich.

Zahlt die pauschale Beihilfe auch die Pflegeversicherung?

Nein, Beiträge zur Pflegeversicherung sind nicht enthalten.

Was passiert mit Vorerkrankungen in der PKV?

Über die Öffnungsaktion nehmen teilnehmende Versicherer dich trotzdem auf, mit höchstens 30 % Risikozuschlag und ohne Leistungsausschlüsse. Den Antrag musst du innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses stellen.

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Quellen