Deine Pension richtet sich nach deinen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und deiner Dienstzeit. Teilzeit, Elternzeit und ein früherer Ruhestand wirken sich direkt auf die Höhe aus.
Auf einen Blick
- Die Pension heißt im Gesetz Ruhegehalt. Sie richtet sich nach deinen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und deiner Dienstzeit.
- Nach Bundesrecht gibt es je Dienstjahr 1,79375 %, höchstens 71,75 %. Für Lehrkräfte gilt das Versorgungsgesetz ihres Landes.
- Teilzeit zählt nur anteilig. Ein früherer Ruhestand kostet in der Regel 3,6 % je Jahr.
- Die Pension ist steuerpflichtig, und die private Krankenversicherung läuft weiter. Daraus entsteht oft eine Versorgungslücke.
Worum geht es?
Angestellte bekommen im Alter eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, in die sie während des Berufslebens Beiträge zahlen. Beamtinnen und Beamte zahlen dort nichts ein. Sie bekommen im Ruhestand stattdessen eine Pension von ihrem Dienstherrn, im Gesetz Ruhegehalt genannt.
Die Pension gilt als gut, deckt aber nicht das volle Einkommen ab. Wie hoch sie bei dir ausfällt, hängt von vielen Entscheidungen im Berufsleben ab, zum Beispiel Teilzeit oder einem früheren Ruhestand.
Wie wird die Pension berechnet?
Das Ruhegehalt ergibt sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, im Kern dem Grundgehalt aus deinem letzten Amt, und dem Ruhegehaltssatz. Nach Bundesrecht steigt der Ruhegehaltssatz je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit um 1,79375 %, höchstens auf 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Bayern verwendet beim Ruhegehaltssatz dieselben Werte (Art. 26 BayBeamtVG). Für Lehrkräfte gilt das Versorgungsgesetz ihres Landes.
Was macht Teilzeit aus?
Teilzeit zählt nur anteilig zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG). Zwei Jahre mit halber Stelle zählen also wie ein Jahr in Vollzeit. Das gilt auch für ein Sabbatjahr, das als Teilzeit organisiert ist.
Gleichzeitig zählen für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge die vollen Bezüge deines letzten Amtes, auch wenn du zuletzt in Teilzeit arbeitest (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG). Die Teilzeit wirkt sich also nur über die Dienstzeit aus. Wer nur einige Jahre Teilzeit arbeitet, verliert deshalb meist weniger, als man zunächst denkt.
Wann gehen Lehrkräfte in den Ruhestand?
Die Altersgrenze regelt jedes Land selbst. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte liegt sie für jüngere Jahrgänge bei 67 Jahren (§ 51 BBG), viele Länder haben vergleichbare Regeln. Für Lehrkräfte gibt es häufig eine Besonderheit: Der Ruhestand beginnt erst mit dem Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres, in dem die Altersgrenze erreicht wird.
Auf Antrag ist ein früherer Ruhestand möglich, nach Bundesrecht ab 63 Jahren und bei Schwerbehinderung ab 62 Jahren (§ 52 BBG). Dann fallen Abschläge an.
Was kostet ein früherer Ruhestand?
Gehst du vorzeitig in den Ruhestand, mindert sich das Ruhegehalt nach Bundesrecht in der Regel um 3,6 % je Jahr, höchstens um 10,8 % (bei Dienstunfähigkeit oder Ruhestand auf Antrag bei Schwerbehinderung) oder 14,4 % (Ruhestand auf Antrag ab 63). Bei sehr langer Dienstzeit oder einem Dienstunfall kann der Abschlag entfallen (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Die Länder haben eigene Regelungen, Bayern deckelt den Abschlag zum Beispiel bei 10,8 % (Art. 26 BayBeamtVG).
Was ist die Versorgungslücke?
Die Versorgungslücke ist der Unterschied zwischen deinem letzten Nettoeinkommen und deiner späteren Nettopension. Auch die Pension ist steuerpflichtig, und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung läuft weiter, auch wenn die Beihilfe im Ruhestand meist steigt. Wie groß die Lücke bei dir ist, lässt sich nur mit deinen persönlichen Daten berechnen.
Wie kann ich zusätzlich vorsorgen?
Beamtinnen und Beamte können die staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzen. Ab 2027 ersetzt eine neue Förderung die Riester-Rente für neue Verträge. Mehr dazu in unserer Meldung zum Altersvorsorgedepot ab 2027. Daneben gibt es ungeförderte Wege, etwa Fondssparpläne, private Rentenversicherungen oder eine selbst genutzte Immobilie. Welcher Weg passt, hängt von deinem Alter, deiner Familie und deinen Plänen ab.
Häufige Fragen
Wie viel Pension bekommt eine Lehrkraft?
Das hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Dienstjahren ab. Nach rund 40 Jahren in Vollzeit wird nach Bundesrecht der Höchstsatz von 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge erreicht. Teilzeit und ein früherer Ruhestand senken den Wert.
Zählt das Referendariat für die Pension?
Ja. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet und zählt grundsätzlich zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Muss ich auf die Pension Steuern zahlen?
Ja. Die Pension ist steuerpflichtig. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag, der aber für jeden neuen Ruhestandsjahrgang kleiner wird.
Was bekommt meine Familie, wenn ich sterbe?
Hinterbliebene erhalten Hinterbliebenenversorgung. Das Witwen- oder Witwergeld beträgt nach Bundesrecht 55 % des Ruhegehalts (§ 20 BeamtVG). Die Länder regeln das in ihren eigenen Gesetzen.
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Quellen
- § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und 3, § 20 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG, Bund)
- §§ 51, 52 Bundesbeamtengesetz (BBG)
- § 19 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG, Versorgungsfreibetrag)
- Art. 26 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)
