Lehrkräfte im Beamtenverhältnis werden nach dem Besoldungsgesetz ihres Landes bezahlt. Die Höhe hängt von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Zuschlägen ab.
Auf einen Blick
- Verbeamtete Lehrkräfte bekommen Besoldung nach dem Gesetz ihres Landes, kein Gehalt nach Tarifvertrag.
- Im Referendariat gibt es Anwärterbezüge, danach in der Regel A 12 oder A 13.
- Das Grundgehalt steigt in Erfahrungsstufen. Dazu können Zuschläge kommen, etwa für Kinder.
- Vom Brutto gehen keine Sozialversicherungsbeiträge ab. Dafür zahlst du die Krankenversicherung selbst.
Worum geht es?
Verbeamtete Lehrkräfte bekommen kein Gehalt nach einem Tarifvertrag, sondern eine Besoldung. Wie hoch sie ist, legt jedes Bundesland in seinem eigenen Besoldungsgesetz fest. Deshalb verdienen Lehrkräfte mit dem gleichen Lehramt je nach Land unterschiedlich viel.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen brutto und netto: Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, müssen aber ihre Krankenversicherung selbst bezahlen.
Im Referendariat: Anwärterbezüge
Im Vorbereitungsdienst bekommst du Anwärterbezüge. Ihre Höhe richtet sich nach dem Eingangsamt, in das du nach dem Referendariat eintrittst, und nach deinem Bundesland.
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Nach dem Referendariat: A 12 oder A 13
Lehrkräfte an Gymnasien und beruflichen Schulen starten in der Regel im höheren Dienst nach A 13. Für Grundschule und Sekundarstufe I gilt je nach Land A 12 oder A 13. Viele Länder haben diese Lehrämter in den letzten Jahren auf A 13 angehoben oder tun das schrittweise. In Nordrhein-Westfalen gilt A 13 für alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I seit dem 1. August 2026.
Erfahrungsstufen und Zuschläge
Innerhalb der Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt in Erfahrungsstufen. Wann du in die nächste Stufe kommst, hängt von deiner Dienstzeit ab, bestimmte frühere Zeiten können angerechnet werden. Dazu können Zuschläge kommen, etwa ein Familienzuschlag für Kinder, und Zulagen für bestimmte Funktionen. Einige Länder zahlen außerdem eine jährliche Sonderzahlung. Höhe und Voraussetzungen regelt jedes Land selbst.
Was geht vom Brutto ab?
Von deiner Besoldung werden Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Deine Krankenversicherung zahlst du in der Regel selbst und ohne Arbeitgeberzuschuss. Bei der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Was am Ende netto bleibt, lässt sich deshalb nur mit deinen persönlichen Daten berechnen.
Und angestellte Lehrkräfte?
Angestellte Lehrkräfte werden in den meisten Ländern nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt, in Hessen nach dem TV-H. Von ihrem Gehalt gehen die üblichen Sozialversicherungsbeiträge ab, dafür sind sie in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, in der Krankenversicherung bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Häufige Fragen
Was verdient eine Lehrkraft netto?
Das hängt von Land, Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Steuerklasse und Krankenversicherung ab. Eine pauschale Zahl wäre unseriös. Im persönlichen Gespräch lässt sich dein Netto genau berechnen.
Verdienen verbeamtete Lehrkräfte mehr als angestellte?
Brutto oft ähnlich, netto meist mehr, weil Beamte keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dafür müssen sie die Krankenversicherung selbst zahlen und haben eine andere Altersversorgung.
Wann steigt mein Gehalt?
Mit dem Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe, bei einer Beförderung und wenn das Land die Besoldung allgemein anhebt.
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Quellen
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungsfreiheit von Beamten); § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
- Anwärterbezüge aller Länder mit Quellen im Artikel Gehalt im Referendariat 2026
- LBV NRW, „Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026“
