Checkliste Referendariat: Was du zum Start erledigen solltest
Der Start ins Referendariat bringt viel Neues: neue Schule, Seminar und einen neuen Status als Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Diese Punkte solltest du in den ersten Wochen im Blick haben.
Auf einen Blick
- Krankenversicherung klären, und zwar vor dem ersten Arbeitstag: PKV mit Beihilfe oder GKV.
- Daten an die Bezügestelle geben: Steuer-ID, Bankverbindung, Krankenversicherung, Kinder.
- Bei Vorerkrankungen die Frist der Öffnungsaktion beachten: sechs Monate ab Verbeamtung.
- Kindergeld kann im Referendariat bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen.
- Absicherung prüfen: Diensthaftpflicht und Dienstunfähigkeit.
Worum geht es?
Mit dem Referendariat wirst du zum ersten Mal Beamtin oder Beamter, und zwar auf Widerruf. Das ändert vieles, was bisher automatisch lief: Du bist nicht mehr in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert, bekommst Anwärterbezüge statt eines Gehalts und hast neue Rechte und Pflichten. Diese Checkliste hilft dir, in den ersten Wochen nichts Wichtiges zu vergessen.
1. Krankenversicherung klären
Ab Beginn des Referendariats bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Du musst dich also selbst entscheiden: private Krankenversicherung mit Beihilfe oder freiwillige gesetzliche Versicherung. Ob dein Land die Hälfte des Beitrags in der GKV übernimmt, steht in unserem Artikel PKV oder GKV im Referendariat. Kümmere dich darum vor dem ersten Arbeitstag, damit du lückenlos versichert bist.
2. Bei Vorerkrankungen: Fristen beachten
Hast du Vorerkrankungen oder eine Behinderung, kann dir die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung helfen. Teilnehmende Versicherer nehmen dich dann ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse auf, mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 %. Den Antrag musst du innerhalb von sechs Monaten nach deiner ersten Verbeamtung stellen.
3. Daten an die Bezügestelle geben
Damit deine Anwärterbezüge pünktlich kommen, braucht die Bezügestelle deines Landes deine Daten: Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Angaben zur Krankenversicherung und gegebenenfalls zu Kindern. Prüfe deine erste Bezügemitteilung genau. Wie hoch die Bezüge in deinem Land sind, steht im Artikel Gehalt im Referendariat.
4. Kindergeld nicht vergessen
Das Referendariat gilt als Berufsausbildung. Deshalb kann für dich bis zum 25. Geburtstag weiter Kindergeld gezahlt werden. Deine Eltern müssen der Familienkasse den Beginn des Referendariats mitteilen und einen Nachweis einreichen. Ist das Kindergeld schon ausgelaufen, stellen sie einen neuen Antrag.
5. Haftung im Dienst absichern
Wer als Beamtin oder Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt, muss dem Dienstherrn den Schaden ersetzen (§ 48 BeamtStG). Ein typisches Beispiel ist ein verlorener Generalschlüssel. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann das Risiko bei grober Fahrlässigkeit abdecken, oft als Baustein der Privathaftpflicht.
6. An Dienstunfähigkeit denken
Im Referendariat kannst du jederzeit entlassen werden, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr unterrichten kannst. Eine Pension gibt es dann nicht, nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Ansprüche meist gering sind. Weil bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen gestellt werden, lohnt es sich, früh darüber nachzudenken. Mehr dazu auf unserer Seite Dienstunfähigkeit.
7. Steuern im Blick behalten
Von deinen Anwärterbezügen wird Lohnsteuer einbehalten. Ausgaben für Fachbücher, Unterrichtsmaterial, Fahrten zum Seminar oder Klassenfahrten kannst du als Werbungskosten angeben. Sammle die Belege von Anfang an. Mehr dazu auf unserer Seite Steuern.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich mich krankenversichern?
Spätestens zum Beginn des Referendariats. Ab dann bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert und musst einen eigenen Versicherungsschutz nachweisen.
Bekomme ich im Referendariat noch Kindergeld?
Ja, das ist möglich. Das Referendariat gilt als Berufsausbildung. Bis zum 25. Geburtstag kann Kindergeld weitergezahlt werden. Deine Eltern müssen der Familienkasse den Beginn des Referendariats mitteilen und einen Nachweis einreichen.
Brauche ich im Referendariat schon eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Gerade im Referendariat ist der Schutz durch den Dienstherrn gering. Viele schließen deshalb früh ab, solange sie gesund sind. Ob das für dich passt, hängt von deiner Situation ab.
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Quellen
- § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (Versicherungsfreiheit von Beamten)
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Einkommensteuergesetz (EStG), Kindergeld während der Berufsausbildung bis 25
- § 23 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 8 Abs. 2 SGB VI (Nachversicherung)
- § 48 BeamtStG (Haftung gegenüber dem Dienstherrn)
- Öffnungsaktion: PKV-Verband, Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen oder Behinderungen (Stand 09/2022)